3. Dezember 2024
Lachgas ist nicht nur für Konsumenten gefährlich. Falsch entsorgte Lachgaskartuschen lösen Brände in Müllfahrzeugen und in den Anlagen aus. Der steigende Konsum von Lachgas stellt eine zunehmende Gefahr für die Abfallwirtschaft, auch im Kreis Pinneberg dar.
Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen durch Verpressen der Abfallfraktion, sowie im Müllheizkraftwerk bei der thermischen Verwertung. Erst vor einigen Wochen kam es zu einem Brand im Müllbunker der GAB in Tornesch-Ahrenlohe, vor einigen Tagen brannte ein Müllfahrzeug des Abfallentsorgers. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
„Die Brandursachen sind noch nicht abschließend geklärt, könnten aber durch falsch entsorgte Akkus oder auch Lachgaskartuschen entstanden sein“, berichtet Julian Jenkel, Pressesprecher der GAB. „Die tatsächliche Menge an Lachgaskartuschen, die über die Anlage entsorgt werden, lässt sich für uns schwer ermitteln. An manchen Tagen haben wir 4 bis 5 Verpuffungen pro Linie, an anderen Tagen wiederum nur eine oder auch gar keine, je nach Abfuhrbezirk“, fügt Jenkel hinzu.
Lachgas wird zunehmend als Rauschmittel genutzt, was nicht nur die Konsumenten gefährdet. „Durch in der Kartusche verbliebene Gasreste können sich die Metallbehälter im Verbrennungsprozess zu regelrechten Sprengkörpern entwickeln und sind somit eine Gefahrenquelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GAB und können zu schweren Schäden an der Anlage führen“, so Jenkel weiter.
Der wachsende Konsum führt dazu, dass immer mehr Lachgaskartuschen unsachgemäß über den Haus- oder Biomüll entsorgt werden. Neben dem erhöhten Sicherheitsrisiko für das Personal und den enormen Kosten, die diese Schäden verursachen, hat der Ausfall einer Anlage auch direkte Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit. Zudem stellt die fachgerechte Entsorgung der Kartuschen einen hohen Aufwand für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger dar.
Die Entsorgungsverbände – Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) und die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) fordern nun eine zeitnahe und bundesweit einheitliche, bestenfalls sogar europaweite Lösung.
Dabei soll eine Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 ml eingeführt werden, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die Behälter beim Händler zurückgeben können, anstatt sie im Hausmüll oder in Straßenpapierkörben zu entsorgen. Ein weiterer Ansatz ist die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen.
Grundsätzlich gilt folgender Entsorgungsweg: Lachgaskartuschen gehören auf keinen Fall in den Restmüll, den Biomüll oder in öffentliche Papierkörbe.
Vollständig entleerte Behälter können über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Nicht vollständig entleerte Kartuschen müssen dagegen im Handel oder bei der Sonderabfallannahme auf dem Recyclinghof in Tornesch-Ahrenlohe oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden, um eine umweltgerechte und sichere Entsorgung zu gewährleisten.